Patientenrechte

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Patientenrechte

Die Stärkung von Einflussmöglichkeiten von Patienten bei der Ausgesatltung von Patientenrechten ist ein zentrales Anliegen der Gesundheitspolitik. Auf institutioneller Ebene sind die maßgeblichen Patienten- und Selbsthilfeorganisationen berechtigt, Ihre Interessen in Beratungsprozesse einzubringen.

Die Bundesregierung hat einen Patientenbeauftragten berufen, der sich ebenfalls um diese Belange kümmert. Auf individueller Ebene bestimmen Sie als Patient, wenn es um Ihre Therapie geht. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) oder die Patientenquittung sorgen darüber hinaus für mehr Transparenz.

Interessenvertretung der Patientinnen und Patienten

Patientinnen und Patienten haben im Gesundheitssystem eine starke Vertretung. Beispielsweise nehmen Vertreterinnen und Vertreter von Patientenorganisationen an den Sitzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) teil. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Vertragsärzten, Vertragszahnärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Er beschließt in Richtlinien insbesondere die nähere Konkretisierung des Leistungsanspruchs gesetzlich Krankenversicherter auf bestimmte Behandlungen oder Untersuchungen. D.h. der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden können. Hier haben sachkundige Patientenvertreter ein Mitberatungs- und Antragsrecht, zum Beispiel, wenn über neue Therapien entschieden wird oder darüber, ob bestimmte Arzneimittel sinnvoll sowie notwendig sind und von der Krankenkasse bezahlt werden.

Infolge der Gesundheitsreform 2007 (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) wurde am G-BA eine Stabsstelle Patientenbeteiligung eingerichtet, die es den Patientenvertreterinnen und -vertretern ermöglichen soll, ihre Aufgaben auf gleicher Augenhöhe mit den Mitgliedern des G-BA wahrzunehmen. Die Patientenorganisationen werden inhaltlich und organisatorisch bei ihrer Arbeit im G-BA unterstützt, beispielsweise durch Fortbildungen oder die Beschaffung kostenpflichtiger Studien. Hilfestellung erhalten die Patientenvertreter auch bei der Antragstellung. Sachkundige Personen unterstützen die Patientenvertretungen in medizinischer wie in juristischer Hinsicht und verbessern dadurch deren Arbeit nachhaltig. Patientinnen und Patienten sitzen also mit am Tisch, wenn es um ihre Rechte und Interessen geht.

Verhalten bei Unzufriedenheit mit der Behandlung

Ein Behandlungserfolg kann trotz bester Therapie nicht garantiert werden. Als Patientin oder Patient haben Sie aber Anspruch auf eine angemessene Aufklärung und Beratung sowie auf eine sorgfältige und qualifizierte Behandlung. Diagnostische und therapeutische Maßnahmen sind mit Ihnen abzustimmen. Bei Behandlung, Pflege, Rehabilitation und Prävention ist Ihre Würde und Integrität als Patientin oder Patient zu achten, Ihr Selbstbestimmungsrecht und Ihr Recht auf Privatsphäre zu respektieren.

Sollte es trotz des anerkannt hohen Niveaus der Gesundheitsversorgung in Deutschland zu einem Schadensfall kommen und ein verschuldeter ärztlicher Behandlungsfehler oder unzureichende Informations- oder Organisationsabläufe vorliegen, stehen Ihnen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu. Bei Schäden, die durch Arzneimittel oder durch ein Medizinprodukt (zum Beispiel Röntgengeräte) verursacht wurden, können Sie auch Ansprüche gegen das Pharmaunternehmen oder den Hersteller geltend machen.

War ein Gespräch mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt nicht zielführend, können Sie sich mit Beschwerden und Beratungsanliegen an die Krankenkassen oder an unabhängige Patientenberatungs- und Patientenbeschwerdestellen, an Verbraucherzentralen und Selbsthilfeorganisationen wenden. Außerdem haben Ärzte- und Zahnärztekammern Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen eingerichtet, die die außergerichtliche Beilegung von Streitfällen erleichtern sollen. Ihre Einschaltung ist freiwillig und ihre Stellungnahme ist für die Beteiligten und ein eventuell anschließendes gerichtliches Verfahren nicht bindend.

Auch viele Krankenhäuser verfügen über entsprechende Beschwerdestellen. Es kann aber durchaus sinnvoll sein, sich von vornherein durch eine spezialisierte Rechtsanwältin oder einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Allerdings ist diese Beratung kostenpflichtig. Bei Rechtsstreitigkeiten muss grundsätzlich die Patientin oder der Patient die fehlerhafte Behandlung und deren Ursächlichkeit für den geltend gemachten Gesundheitsschaden und das Verschulden der Ärztin oder des Arztes darlegen und beweisen. Das Gericht unterstützt jedoch die Aufklärung des Sachverhalts und geht den Vorwürfen eines Behandlungsfehlers nach. Jede Behandlung erfordert zugleich Ihre Mitwirkung. Sie haben das Recht, eine Behandlung, die Sie nicht wollen, abzulehnen. Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser sind verpflichtet, Sie nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft zu behandeln.


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