Ihre nächste Reha - Recherchieren Sie mit dem "führenden" Klinikverzeichnis
"Das führende Klinikverzeichnis rund um die Beihilfe" gibt ihnen Orientierung bei der Suche nach der geeigneten Klinik für Ihre nächsten Reha. Sie können auch nach Indikationen von A bis Z suchen. Beamtinnen und Beamte finden zudem vorteilhafte Angebote nach Gesundheitswochen..


Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel ab 01.02.2026: 1. Inhalationstherapie, auch mittels Ultraschallvernebelung

 

Ratgeber Beihilfe in Bund und Ländern

Das beliebte Buch kann >>>zum Komplettpreis von 10 Euro bestellt werden. Der Ratgeber informiert rund um die Beihilfe in Bund und Ländern. Autor ist der Beamtenexperte Dipl. Verw. Uwe Tillmann. Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt, es werden die Bundesvorschriften kommentiert, die aber in den meisten Ländern gelten. Wichtige Abweichungen werden in einem eigenen Kapitel erläutert. 


 


Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel ab 01.02.2026

Wenn im Leistungsverzeichnis ein Richtwert angegeben ist, ist die jeweilige Therapiemaßnahme einschließlich ihrer Vor- und Nachbereitung sowie ihrer Dokumentation innerhalb des durch den Richtwert angegebenen Zeitrahmens durchzuführen.

Der Richtwert darf nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden. Einige Therapiemaßnahmen sehen nach deren Durchführung eine Nachruhe vor. Der Zeitrahmen für die Nachruhe beträgt 20 bis 25 Minuten.

Die Höchstbeträge haben „bis 01.01.2026“ und ab „01.02.2026“ getrennt ausgewiesen.

 

 

Die Höchstbeträge haben „bis 01.01.2026“ und ab „01.02.2026“ getrennt ausgewiesen

 

1. Inhalationstherapie, auch mittels Ultraschallvernebelung

a) als Einzelinhalation 12,10 Euro (bis 1.1.2026) und 12,40 Euro (ab 1.2.2026)
b) als Rauminhalation in einer Gruppe, je Teilnehmerin oder Teilnehmer 4,80 Euro (bis 01.01.2026) und 4,80 Euro (ab 1.2.2026)
c) als Rauminhalation in einer Gruppe bei Anwendung ortsgebundener natürlicher Heilwässer, je Teilnehmerin oder Teilnehmer 7,50 Euro (bis 1.1.2026) und 7,50 Euro (ab 1.2.2026)
Aufwendungen für die für Inhalationen erforderlichen Zusätze sind daneben gesondert beihilfefähig. 

 

Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro (inkl. Versand und MwSt.)

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 - also fast 30 Jahre - die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen und zur Beihilfe in Bund und Ländern). Der INFO-SERVICE betreibt 75 eighenstämndige Internetauftritte, u.a. heilkurorte.de. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind zehn Ratgeber bzw. eBooks aufgespielt:Wissenswer-tes für Beamtinnen und Beamte, Beihilferecht in Bund und Ländern und Beamtenversor-gungsrecht in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man aus dem eBook direkt auf die gewünschte Website: eBooks Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor. Gesundheit von A bis Z sowie Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung

 

Red 20260216

 

 

 

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.heilkurorte.de © 2026